Anlage 5 — Nachweisrichtlinie Einwilligung

JD Media GmbH · Nördliche Münchner Straße 9c · 82031 Grünwald
Amtsgericht München HRB 235687 · Geschäftsführer: Jasmin Jasko Demic · USt-IdNr. DE313735282
Fassung 0.4 · Stand 29.08.2026

1 Was wir als Nachweis anerkennen

Ein vollständiger Nachweis besteht aus allen folgenden Angaben:

#AngabeBeispiel
1E-Mail-Adresse des Empfängersdie angefragte Adresse
2Zeitpunkt der AnmeldungDatum und Uhrzeit mit Zeitzone
3IP-Adresse der Anmeldungdie Adresse, von der das Formular abgesendet wurde
4Herkunft der Anmeldungvollständige Adresse der Seite oder des Formulars
5Zeitpunkt der BestätigungDatum und Uhrzeit des Klicks im Bestätigungslink
6IP-Adresse der Bestätigungdito
7Wortlaut der Einwilligung zum Zeitpunkt der AnmeldungText der Erklärung, wie er dem Empfänger angezeigt wurde
8Empfänger der Einwilligungdie konkrete Werbefläche beziehungsweise der genannte Werbepartner; werden auf der Werbefläche Kampagnen Dritter ausgeliefert (Module F und G), zusätzlich der Kreis der Werbetreibenden, wie er dem Empfänger bei Erteilung angezeigt wurde
9beworbene Kategoriendie Themen, für die zugestimmt wurde
10Werbekanalbei JD Leads derzeit E-Mail; Telefon nur mit eigenständiger, kanalbezogener Einwilligung
11Teilnehmer-Rechtstextedie bei der Anmeldung angezeigte Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen
12Formularfassungaktive Felder, Feldkonfiguration und Quellseite zum Anmeldezeitpunkt

Zusätzlich hilfreich und im Streitfall oft entscheidend:

2 Fristen

AnlassFrist zur Vorlage
Anfrage des Anbieters im Normalfall3 Werktage
Anfrage eines Empfängers nach Art. 15 DSGVO3 Werktage, damit die gesetzliche Monatsfrist gewahrt bleibt
Anfrage einer Behörde, eines Rechtsanwalts oder eines Zustelldienstleisters24 Stunden
Beschwerde einer Zertifizierungsstelle24 Stunden

Diese Tabelle regelt allein, in welcher Frist der Nachweis vorzulegen ist. Ob die Versäumung einer Frist dazu führt, dass der Rechtsmangel als anerkannt gilt, richtet sich ausschließlich nach § E4 Absatz 4 der AGB; für Anlässe, die dort nicht genannt sind, tritt diese Wirkung nicht ein.

Die kurzen Fristen haben einen praktischen Grund: Abmahnungen und Beschwerden von Empfangsanbietern kommen mit eigenen, kurzen Fristen. Ein Nachweis, der erst nach zwei Wochen eintrifft, kommt zu spät.

3 Was nicht als Nachweis genügt

4 Aufbewahrung

5 Zugekaufte und vermittelte Adressen

1. Bezieht der Kunde Adressen über den Leadshop oder von Dritten, muss die Einwilligung seine Werbefläche ausdrücklich erfassen. Eine Einwilligung gegenüber dem Lieferanten allein genügt nicht.

2. Der Kunde stellt sicher, dass ihm der vollständige Nachweis nach Ziffer 1 vorliegt, bevor er die Adressen anschreibt. Beim Bezug über den Leadshop stellt der Lieferant den Nachweis über die Plattform bereit und legt ihn auf Anforderung innerhalb der Fristen des § E4 Absatz 4 vor.

3. Kann der Lieferant den Nachweis nicht liefern, darf die Adresse nicht angeschrieben werden.

4. Der Kunde prüft stichprobenartig, ob die gelieferten Nachweise plausibel sind — insbesondere, ob Anmeldezeitpunkte und IP-Adressen sich nicht auffällig häufen.

5. Eine bezogene Adresse darf der Kunde nur dann weitergeben oder erneut im Leadshop anbieten, wenn die Einwilligung in der Fassung des Anmeldezeitpunkts die Weitergabe und die Werbung durch die Werbefläche des neuen beziehenden Kunden im Sinne des § E1 Absatz 1 der AGB ausdrücklich erfasst — namentlich oder über eine im Nachweis vollständig rekonstruierbare Sponsoren- oder Partnerliste, die sie enthält. Nummer 1 und Ziffer 3 gelten für den neuen beziehenden Kunden unverändert; eine Einwilligung, die nur die Werbefläche des Kunden selbst oder eine nicht rekonstruierbare Partnerliste nennt, trägt die Weitergabe nicht.

6. Wer eine bezogene Adresse nach Nummer 5 weitergibt oder erneut anbietet, tritt gegenüber dem neuen beziehenden Kunden selbst als Lieferant auf: Er hält den vollständigen Nachweis nach Ziffer 1 vor und legt ihn in den Fristen der Ziffer 2 vor.

7. Bei JD Leads muss der Nachweis vor jeder Auslieferung technisch mit dem konkreten Datensatz verknüpft sein. Fehlt die Referenz, bleibt der Datensatz unabhängig von sonstigen Angaben gesperrt.

8. Ändern sich Sponsor, Geschäftsbereich, Werbekanal, Einwilligungstext, Formular, Datenschutzerklärung oder Teilnahmebedingungen, gilt die neue Fassung nur für künftige Anmeldungen. Frühere Nachweise dürfen nicht überschrieben werden.

6 Folgen bei fehlendem Nachweis

1. Die betroffenen Adressen werden gesperrt.

2. Laufende Versendungen an den betroffenen Bestand werden angehalten.

3. Bei wiederholtem oder umfangreichem Fehlen greifen die Stufen der Nutzungsrichtlinie bis zur Kündigung.

4. Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, trägt der Kunde nach § 12 der AGB; die Vertragsstrafen nach § C11 und, für Lieferanten im Leadshop, nach § E3 Absätze 7 und 8 bleiben unberührt.