JD Media GmbH · Nördliche Münchner Straße 9c · 82031 Grünwald
Amtsgericht München HRB 235687 · Geschäftsführer: Jasmin Jasko Demic · USt-IdNr. DE313735282
Fassung 0.4 · Stand 29.08.2026
Der Kunde versendet über JD Mail und als Publisher bei der Auslieferung einer JD-Partner-Buchung nur Nachrichten, die
1. an Empfänger gehen, die dem Erhalt für die konkrete Werbefläche wirksam zugestimmt haben; werden auf der Werbefläche Kampagnen Dritter ausgeliefert (Module F und G), muss die Einwilligung darüber hinaus die Werbung durch diese Dritten nach § C3 Absatz 2 Buchstabe a und § G4 Absatz 2 der AGB decken — eine Einwilligung, die nur die eigene Werbung des Kunden erfasst, genügt dafür nicht,
2. ein vollständiges Impressum des Kunden im Volltext enthalten,
3. einen funktionierenden Abmeldelink enthalten, der ohne Anmeldung und ohne Kosten wirkt,
4. eine zutreffende Absenderangabe führen und den Auftraggeber nicht verschleiern,
5. im Betreff nicht über Inhalt oder Absender täuschen.
Zulässig:
Unzulässig:
info@, abuse@, postmaster@) in WerbeversendungenDie folgenden Regeln gelten für die gesamte Nachricht einschließlich Betreff, Absenderangaben, Bilder, Anhänge, Verweise, verlinkte Zielseiten und die dort unmittelbar beworbenen Angebote. Eine Einwilligung des Empfängers macht einen verbotenen Inhalt nicht zulässig.
Für JD Partner gelten sie in jeder Stufe einer Kampagne. Eine Kampagne mit nach dieser Anlage unzulässigen Inhalten darf weder angelegt, im Marktplatz veröffentlicht, bei einem Publisher angefragt, als Werbemittel bereitgestellt noch über einen Werbeplatz ausgeliefert werden. Der Publisher darf sie unabhängig von einer vorherigen Freigabe zurückweisen oder eine laufende Auslieferung anhalten.
Über die Plattform dürfen nicht erstellt, gespeichert, beworben, verlinkt oder versendet werden:
1. Rechtswidrige Angebote: Waren, Dienstleistungen oder Handlungen, deren Angebot, Erwerb, Besitz, Vermittlung, Bewerbung oder Durchführung im Land des Absenders oder Empfängers rechtswidrig ist.
2. Pornografie und sexuelle Ausbeutung: pornografische oder sexuell explizite Inhalte, sexuelle Dienstleistungen, Escort- und vergleichbare Kontaktangebote sowie jede Darstellung, Förderung oder Verharmlosung sexueller Ausbeutung; Inhalte mit Minderjährigen sind ausnahmslos verboten.
3. Hass, Terror und Gewalt: Volksverhetzung, menschenverachtende oder diskriminierende Hetze, Unterstützung terroristischer oder gewalt-extremistischer Organisationen, Gewaltverherrlichung, konkrete Drohungen sowie Aufrufe, Anleitungen oder Angebote zu Straftaten.
4. Betrug und Täuschung: Phishing, Identitätsvortäuschung, gefälschte Absender oder Betreffzeilen, Schneeball-, Pyramiden- und Kettensysteme, betrügerische Anlage-, Kredit-, Schuldenhilfe-, Heimarbeits- oder Gewinnangebote sowie sonstige falsche oder irreführende Angaben über Preis, Herkunft, Knappheit, Ertrag, Gewinnchance oder Wirkung.
5. Schadsoftware und unbefugte Sicherheitstests: Viren, Trojaner, Spyware, Erpressungssoftware, schädliche Verweise, das Abgreifen von Zugangsdaten sowie simuliertes Phishing, Social Engineering oder Sicherheitstests ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung aller Betroffenen und des Anbieters.
6. Illegale Drogen und gesetzlich verbotene Werbung: illegale Betäubungs- und Rauschmittel; Werbung oder Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen (§ 6 KCanG); Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und weitere nach § 10 HWG ausgeschlossene Arzneimittel; Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in Diensten der Informationsgesellschaft, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift (§ 19 TabakerzG).
7. Rechte Dritter: Produktfälschungen, unerlaubte Nutzung fremder Marken, urheberrechtlich geschützter Inhalte, Designs, Patente, Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse.
8. Belästigung und unzulässige Datennutzung: Werbung ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung, gekaufte, gemietete, aus dem Internet oder sozialen Netzwerken ausgelesene Adresslisten ohne eigenen Empfängernachweis, Nachrichten an widersprechende oder gesperrte Empfänger sowie gezielte Belästigung, Einschüchterung oder Bloßstellung.
9. Umgehung und Verschleierung: Manipulation von Kopfzeilen, Versandweg oder Zieladressen, Domain- und IP-Wechsel zur Umgehung von Sperren oder Filtern, Verschleierung des wirtschaftlich Verantwortlichen sowie sonstige Maßnahmen, die Missbrauchs-, Beschwerde- oder Zustellschutzsysteme umgehen sollen.
Die folgenden Inhalte dürfen nur versendet werden, wenn der Anbieter sie vorab in Textform freigegeben hat und der Kunde die jeweils erforderlichen Erlaubnisse, Zielgruppenbeschränkungen, Altersprüfung, Einwilligung und Werbeaussagen nachweist:
Die Freigabe kann auf bestimmte Absender, Empfängersegmente, Länder, Inhalte, Zielseiten, Altersgruppen oder Zeiträume beschränkt und bei veränderten Umständen widerrufen werden. Sie ist keine rechtliche Prüfung und entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung. Bis zur vollständigen Freigabe ist der Versand unzulässig.
Affiliate-Werbung, Lead-Generierung und Adressvermarktung sind nicht allein wegen ihres Geschäftsmodells verboten. Sie sind zulässig, wenn das beworbene Angebot nicht unter Ziffer 3.1 oder 3.2 fällt, der Absender und der wirtschaftlich Verantwortliche eindeutig erkennbar sind, die Einwilligung den konkreten Absender, Werbekanal und Geschäftsbereich deckt und ein vollständiger Nachweis nach Anlage 5 vorliegt.
Maßgeblich sind die Messwerte des Anbieters, bezogen auf die einzelne Versendung ab 10.000 Empfängern (darunter ist die Aussagekraft zu gering).
| Kennzahl | grün | Hinweis | Drosselung | Sperre |
|---|---|---|---|---|
| Harte Rückläufer | < 1 % | ab 1 % | ab 2 % | ab 5 % |
| Weiche Rückläufer | < 3 % | ab 3 % | ab 6 % | ab 10 % |
| Beschwerden (Rückmeldung der Empfangsanbieter) | < 0,08 % | ab 0,08 % | ab 0,2 % | ab 0,3 % |
| Abmeldungen | < 0,5 % | ab 0,5 % | — | — |
| Treffer auf Spamfallen | 0 | jeder Treffer wird geprüft | ab 2 in 30 Tagen | ab 5 in 30 Tagen |
Zum Vergleich: Der Ist-Stand aller Werbeflächen liegt bei 0,18 % harten Rückläufern — also weit im grünen Bereich.
1. Hinweis in Textform mit Angabe der Kennzahl und der betroffenen Versendung.
2. Drosselung des Volumens der betroffenen Werbefläche auf 50 % des bisherigen Tageswertes.
3. Anhalten der laufenden Versendung.
4. Sperrung der Werbefläche für neue Versendungen, bis die Ursache geklärt ist.
5. Sperrung des Kontos.
6. Kündigung aus wichtigem Grund nach § 9 der AGB.
Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Stufe und nennt den Grund. Droht Schaden für die Zustellfähigkeit anderer Kunden, kann er sofort auf Stufe 3 oder 4 gehen und die Begründung nachreichen. Der Kunde kann binnen zehn Tagen widersprechen.